Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts werden vorwiegend Mandate aus dem sog. Individual-Arbeitsrecht bearbeitet. Hierbei handelt es sich grob gesprochen um sämtliche Fragestellungen und Streitigkeiten im direkten Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir geben Hilfestellungen bereits bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, indem wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung beratend zur Seite stehen.

Sollte es im laufenden Arbeitsverhältnis zu Streitigkeiten kommen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche (v. a. Kündigung, Abmahnung, Lohn-/Gehaltszahlung, Urlaub), wobei wir insbesondere Wert auf eine für den Mandanten effektive und nachhaltige Lösung legen.

Insbesondere für den Fall, dass Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, ist der schnelle Gang zum Anwalt immens wichtig. Durch den Erhalt der Kündigung werden u. U. kurze Fristen zur Erhebung der sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in Gang gesetzt.

Vorsorglich weisen wir bereits an dieser Stelle daraufhin, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz eine Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei nicht besteht. D. h., dass jede Partei die ihr entstandenen Kosten, unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens, selber zu tragen hat. Diese Kosten werden ggf. von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen bzw. durch Prozesskostenhilfe abgedeckt.

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Henning Siebert
Rechtsanwalt
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Kanzlei Siebert, Münster

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