Verkehrsrecht
Auf dem Gebiet des Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Siebert schwerpunktmäßig über umfassende mehrjährige Erfahrungen in dem Bereich der Unfallschadenregulierung sowie in Bußgeld- und Strafverfahren.
Sollten Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, beginnt sehr schnell die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Selbst wenn Ihr Unfallgegner den Unfall schuldhaft verursacht haben sollte und Sie keinerlei Mitschuld trifft, bedeutet dies noch lange nicht, dass die gegnerische Versicherung die Ihnen zustehenden Ansprüche zügig und vor allen Dingen umfassend reguliert. Immer wieder werden Schadenspositionen ungerechtfertigterweise gänzlich unberücksichtigt gelassen oder nur unvollständig ausgeglichen. Dies bedingt sich zum einen durch das wirtschaftliche Interesse der Versicherer, zum anderen durch eine äußerst umfangreiche Rechtsprechung im Bereich des Verkehrsunfallrechts, die für den Laien nur äußerst schwer durchschaubar ist (bspw. Höhe der Mietwagenkosten, Höhe der Stundenverrechungssätze, elektronischer Prüfbericht).
Aus diesem Grunde sollte möglichst kurzfristig nach dem Unfall in jedem Fall Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen werden. Gemeinsam kann die Haftungslage eingeschätzt werden und die notwendigen Schritte, insbesondere gegenüber der gegnerischen Versicherung, können eingeleitet werden.
Dies gilt umso mehr, sofern bei dem Unfallereignis Personenschäden zu beklagen sind. Neben etwaigen Schmerzensgeldansprüchen kommen eine Reihe weiterer Schadenspositionen (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc.) in Betracht, deren Berechnung und Geltendmachung zumeist anwaltlicher Hilfe bedarf. Gleiches gilt, sofern Spätfolgen einer unfallbedingten Verletzung zu befürchten sind.
Die Kosten, die für die anwaltliche Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich entstehen, können ebenfalls zumeist bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie in sämtlichen Bußgeld- und Strafverfahren aus dem verkehrsrechtlichen Bereich. Auch hier gilt die Devise: Je eher zum Anwalt, umso besser! Bereits im ordnungsbehördlichen Verwaltungsverfahren bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den Fortgang der Angelegenheit gestellt. Über den Anwalt haben Sie die Möglichkeit Akteneinsicht zu erlangen, bevor entschieden wird, ob Sie sich zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf äußern und wenn ja , wie.
Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, sollte jeder Schritt wohl überlegt sein.
Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie gerne in allen Fragen rund um den Fahrzeugkauf und –leasing (Gewährleistungsansprüche, Garantie, Rücktritt vom Vertrag etc.).