Wettbewerbsrecht
Im Bereich des Wettbewerbsrecht sind wir ausschließlich im sog. Lauterkeitsrechts des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) tätig.
Hier unterstützen und beraten wir Sie insbesondere, sofern Sie eine Abmahnung eines Mitbewerbers erhalten haben bzw. unlautere Methoden (bspw. irreführende Werbung) eines Mitbewerbers unterbinden wollen. Im letzteren Fall machen wir Ihnen zustehende Ansprüche (v. a. Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz, ggf. aber auch Gewinnabschöpfung) schnell und effektiv geltend.
Da Angelegenheiten aus diesen Bereichen des Wettbewerbsrechts häufig nicht warten können, setzen Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung, um keinerlei rechtliche und/oder wirtschaftliche Nachteile durch Zeitversäumnis zu erleiden.
Ferner stehen wir Ihnen gerne beratend bei sämtlichen rechtlichen Fragen zu Ihrem Internetauftritt zur Seite. Insbesondere sofern Sie auf Ihren Internetseiten einen Internetshop unterhalten, sind neben den Pflichtangaben des Telemediengesetzes (TMG) weitere äußerst wichtige Elemente zu berücksichtigen, damit Sie sich nicht der Gefahr eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes aussetzen. Ein solcher Verstoß kann schnell kostspielige Folgen nach sich ziehen, die es zu vermeiden gilt!